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Brandschutzhelfer-Ausbildung

DGUV-I-205-023

Kursinhalte

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zum vorbeugenden Brandschutz in Unternehmen und damit einhergehenden, immer strengeren Sicherheitsauflagen, ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ein wichtiger Teil der Gefahrenabwehr in Betrieben geworden. Aufgrund dessen müssen mindestens 5% der Belegschaft eine Brandschutzhelfer-Ausbildung absolvieren.

Die gesetzlich bindenden Grundlagen für den Betrieblichen Brandschutz liefern § 10/12 Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 (Absch. 6.2) sovie die DGUV-Information 205-023 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
In unseren Ausbildungsseminaren zum Brandschutzhelfer vermitteln wir den Teilnehmern die Fertigkeiten und die notwendige Sicherheit, im Brandfall richtig zu handeln und entsprechende Maßnahmen durchzuführen.

Unsere kompetenten Ausbilder für den Bereich "Brandschutz" verfügen über jahrelange Erfahrungen im Bereich des Brandschutzes und sind zudem haupt- oder ehrenamtlich als Oberbrandmeister bei der Feuerwehr tätig. Darüber hinaus ist die inhaltliche und praktische Gestaltung des Lehrgangs durch einen kompetenten Qualitätsbeauftragten abgesichert, der neben der Qualifikation "Oberbrandmeister" auch "Zugführer" eines Feuerwehr-Löschzuges im Stadtgebiet Duisburg ist.
Hierdurch garantieren wir Ihnen eine erwachsenengerechte, lebensnahe und vor allem anschauliche Lehrgangsgestaltung.

Diese Kurse finden in unseren Räumlichkeiten in DU-Hamborn statt. Lehrgangsabschluß bildet die praktische Übung auf unserem Außengelände im Umgang mit Feuerlöschern. Nach Lehrgangsabschluss erhalten Sie ein entsprechendes Zertifikat.

In unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung (min Evakukierungshelfer-Themen) lernen die Mitarbeiter neben dem richtigen Verhalten im Brandfall auch die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Grundzüge des Brandschutzes, Details zur Betrieblichen Brandschutzorganisation sowie alles wissenwerte über die Gefahren durch Brände im betrieblichen Alltag (und natürlich auch für Zuhause). Mitarbeiter, die in den Betrieben seit vielen Jahren als Brandschutzhelfer agieren, sollten nach 3-5 (also durchschnittlich 4) Jahren ihre Kenntnisse auffrischen. Die Ausbildung soll laut § 10/12 Arbeitsschutzgesetz spätestens nach fünf Jahren erneut absolviert werden.

Neben der Ausbildung und Qualifizierung von Brandschutzhelfern, Evakuierungshelfern und betrieblichen Ersthelfern beraten wir Sie gerne bei Ihrer betrieblichen Brandschutz-Ausstattung und betreuen und versorgen Sie mit allen notwendigen Materialien über unseren Handels- und Kooperationspartner Feuerschutz Hasley aus Duisburg.

Hinweis: Die Lehrgangsgebühren sind nicht über die gesetzlichen Unfallversicherungsträger abrechenbar, und sind somit im Voraus zu entrichten. Eine entsprechende Rechnung wird mit der Buchungsbestätigung übersandt.
Es gelten unsere AGB.

Dauer

Die Kursdauer beträgt 6 Unterrichtseinheiten (UE) konform zu den Vorgaben der DGUV.

Beginn 10.00 (bitte 15 Min. vorher da sein)
Ende 14.30 Uhr.

Kosten

Die Lehrgangsgebühr beträgt inkl. aller Übungs- und Informationsmaterialien EUR 139,00 netto (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Downloads

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